Startseite
Impressum
|
Riester Rente - RentenversicherungDie Riester Rente hat sich mittlerweile zum „Vorsorgestar“ entwickelt: 6,2 Millionen Riesterverträge insgesamt, allein 882.000 neue Verträge im 1. Halbjahr 2006, mehr als 1 Milliarde ausgezahlte Zulagen… Zurückzuführen ist der kräftige Anstieg des Neugeschäfts vor allem auf die mittlerweile höhere staatliche Förderung und die vereinfachte Handhabung des Zulagenantrags. Aber auch auf das zunehmende Bewusstsein der Bevölkerung, dass jeder privat vorsorgen muss. Viele Wettbewerber haben von Beginn an höhere Mindestbeiträge gewählt, da Monatsbeiträge von 5 oder 10 Euro nicht kostendeckend und für eine vernünftige Altersvorsorge des Kunden auch nicht ausreichend sind. Die meisten Versicherungen erhöhen den Mindestbeitrag, um zu vermeiden, dass durch Verträge mit zu geringen Beiträgen Verluste erwirtschaftet werden. Auch die Mindestlaufzeit erhöht sich auf 15 Jahre, das Höchstendalter bleibt bei 70 Jahre. Hintergrund: Mit der Senkung des Garantiezinses auf 2,25 % ab 2007 wird eine längere Laufzeit zum Erreichen der Beitragsgarantie (mindestens 100 %) benötigt. Die Grundzulage steigt von 76 EUR auf 114 EUR, die Kinderzulage von 92 EUR auf 130 EUR. Dafür muss der Kunde mindestens 3 % seines Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen als Beitrag leisten. Die Vorsorgeaufwendungen können zusätzlich als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der förderfähige Höchstbeitrag beträgt 1.575 EUR. Bitte beachten Sie: Nur mit 3% Beitrag kann die maximale Förderung erreicht werden. Weniger Beitrag bedeutet dieses Jahr für Ihren Kunden definitiv: „Geld verschenken für die eigene Rente“! Die Riester-Rente war für viele Bürger lange Zeit uninteressant und schwer verständlich. Doch seit die Einsicht wächst, selbst mehr für das Alter sparen zu müssen, steigt die Nachfrage nach Riester-Produkten stark an. „Riester-Rente treibt Umsatz“ hieß es vor kurzem in der Welt am Sonntag. Die Gründe dafür liegen auch darin, dass sich die Bürokratie durch das Dauerzulageverfahren (neuer Dauerzulagenantrag) verringert hat. Zudem ist die Riesterrente durch die Teilkapitalisierung der Rentenleistung flexibler geworden: Bis zu 30 % des Kapitals kann sich der Kunde zu Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen. Riester-Rente bietet riesiges Potenzial. Auch FINANZtest hat erst kürzlich bestätigt: Die Riester-Rente ist und bleibt attraktiv. Das Potenzial für das Neugeschäft ist riesig. Ca. 30 Millionen Menschen haben Anspruch auf Förderung und nur 1/5 davon hat bisher einen Vertrag abgeschlossen! Grundsätzlich können Lebens- oder Rentenversicherung vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II nur innerhalb der besonderen zusätzlichen Freigrenzen für Altersvorsorge geschützt werden. Wenn sichergestellt ist, dass das angesparte Vermögen nicht vor Erreichen des Rentenalters zur Verfügung steht, können pro Lebensjahr 200 EUR abgesetzt werden, höchstens jedoch 13.000 EUR. Das bedeutet: Der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung kann bis zu maximal 13.000 EUR freigestellt werden. Das dürfte bei den meisten Durchschnittskunden dazu führen, dass die Police überhaupt nicht angerührt werden muss. Entscheidend ist, dass eine Verwertung der Versicherung bis ins Rentenalter ausgeschlossen ist. Dies kann der Kunde mit dem Lebensversicherer auch nachträglich vereinbaren. So wird festgelegt, dass vor dem Ruhestand kein Geld aus dem Vertrag ausgezahlt werden kann (etwa durch Kündigung, Beleihung, Verpfändung oder Abtretung). Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geändert. Ein neu eingefügter Absatz 3 des Paragraphen 165 VVG macht den "Ausschluss der Verwertbarkeit“ erst möglich. Ein entsprechendes Formular zum Verwertungsausschluss finden Sie in der Anlage oder in koko unter Formulare/Allgemeines. Wichtig: Der entsprechende Verwertungsausschluss muss vor der Antragstellung auf das ALG II vereinbart werden. Zum Vermögen zählt im Prinzip der gesamte Besitz des Antragstellers und, falls vorhanden, seines Lebenspartners. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II kann damit auch dann verweigert werden, wenn ein Partner für sich betrachtet anspruchsberechtigt ist, der andere aber über ein zu hohes Vermögen verfügt. Während die Eigentumswohnung oder das selbst genutzte Haus in der Regel nicht zum verwertbaren Vermögen gezählt werden, muss Geld- oder sonstiges Anlagevermögen oberhalb der Freigrenze ausgegeben werden - sonst besteht kein Anspruch auf ALG II. Allgemeine FreigrenzeDie allgemeine Freigrenze liegt bei 200 EUR pro Lebensjahr, mindestens jedoch bei 4100 EUR und höchstens bei 13.000 EUR. Das bedeutet bei 50-Jährigen: 10.000 EUR werden nicht angetastet. Bei Älteren, die vor 1948 geboren sind, ist der Grundfreibetrag noch deutlich höher, und zwar 520 EUR pro Lebensjahr, jedoch nicht mehr als 33.800 EUR. Ein 60-Jähriger kann danach beispielsweise 31.200 EUR behalten. Zusätzliche FreigrenzeWer auf andere Weise ausdrücklich für seine Altersvorsorge spart, kann einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen. Wenn sichergestellt ist, dass das angesparte Vermögen nicht vor Erreichen des Rentenalters zur Verfügung steht, können pro Lebensjahr weitere 200 EUR abgesetzt werden, höchstens jedoch weitere 13.000 EUR. Das bedeutet: Ein 50-Jähriger kann zusätzlich 10.000 EUR aus seiner Altersvorsorge behalten Ansprüche aus Riester-Verträgen sind ausdrücklich in Höhe des geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge geschützt. Aber: Die Überführung einer bereits bestehenden Kapitallebensversicherung in einen Riester-Vertrag führt nicht dazu, dass der entsprechend übertragene Kapitalbetrag im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung unberücksichtigt bleibt. Das aus der Kapitallebensversicherung übertragene Kapital fällt nicht unter den Schutz, da es sich insofern nicht um gefördertes Vermögen handelt. |